1. Am 29. Juni 2006 stellte die Beschwerdeführerin ein Baugesuch für die Installation von sechs Sonnenkollektoren mit einer Gesamtfläche von rund 14 m2 auf der südlichen Dachhälfte der Liegenschaft B.________ strasse 65 auf Parzelle Bern Gbbl. Nr. C.________. Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone b / Bauklasse 5 offen innerhalb des Perimeters der Überbauungsordnung (UeO) „Schutzplanung Lorraine“ vom 24. Februar 1983. Die Liegenschaft B.________ strasse 65 ist im Bauinventar Lorraine als erhaltenswert aufgeführt.