2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betragen Fr. 1'400.--. Sie werden der B.________ und der D.________ je zur Hälfte auferlegt. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher A.________, - Herrn Fürsprecher C.________, – je als Gerichtsurkunde. - Regierungsstatthalteramt Bern, - Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, z.K.