Klarzustellen ist jedoch Folgendes: Die Gemeinde Bern hat in ihren Schlussbemerkungen erklärt, sie wolle den Baldachin in Kenntnis des Welterbestatus ihrer Altstadt unabhängig von allfälligen Diskussionen im Kreis der Organe des Weltkulturerbes realisieren. Bei dieser Aussage ist die Beschwerdeführerin zu behaften. Es liegt in ihrer Verantwortung zu entscheiden, ob sie den Baldachin auch ohne Orientierung und Konsultation der zuständigen Organe der UNESCO verwirklichen will und ob sie damit das Risiko einer Infragestellung des Status der Altstadt von Bern als Weltkulturerbe eingehen will oder nicht. 20