Die Variantenabstimmung vom 5. Juni 2005 über den Kredit für das Projekt Neuer Bahnhofplatz Bern, in welcher eine Mehrheit der Stimmberechtigten für den Kredit mit Baldachin gestimmt hat, kann als relevante Meinungsäusserung der Allgemeinheit zur Frage der Erfüllung des städtebaulichen Einfügungsgebots und der Einhaltung des Beeinträchtigungsverbots der Denkmalschutzbestimmungen anerkannt werden. Und schliesslich fallen auch die berechtigten öffentlichen Interessen, vor allem an einem umfassenden Witterungsschutz, in die Waagschale für den umstrittenen Baldachin.