Das Gutachten E.________ kommt zum Schluss, dass der Baldachin sich in das bestehende Ortsbild und vor allem auch in Bezug auf die genannten Baudenkmäler nicht günstig einfügt, sondern sich störend auf die Wahrnehmung und Wirkung des denkmalpflegerischen Kontextes auswirken wird. Die Stellungnahmen H.________ und I.________ und vor allem diejenige von G.________ vermögen das Gutachten E.________ gestützt auf andere, insbesondere historische und städtebauliche Gesichtspunkte insoweit in Frage zu stellen, als in Würdigung aller Fachmeinungen ungefähr gleich viele Argumente für wie gegen den Baldachin sprechen.