6. Eine Gesamtbeurteilung der verschiedenen geprüften Aspekte ergibt folgenden Schluss: Der umstrittene Baldachin muss das qualifizierte Einfügungsgebot der Gemeinde Bern erfüllen und darf das denkmalpflegerisch motivierte Beeinträchtigungsverbot nicht verletzen. Dieses Beeinträchtigungsverbot gilt vor allem mit Blick auf die Heiliggeistkirche und das Burgerspital, die beide unter dem Schutz von Bund, Kanton und Gemeinde stehen. Das Gutachten E.____