Diese Geschichte zeigt, dass die Stimmberechtigten in der Abstimmungsbotschaft zwar nur sehr knapp über die Frage der Vereinbarkeit des Baldachins mit den Denkmalschutz- und den städtebaulichen Ästhetikvorschriften informiert wurden. Da indessen bei dieser Frage auch Wertungen mitspielen und den Behörden immer auch ein bestimmter Beurteilungsspielraum zusteht, ist die kurze Information trotz der vorgängigen negativen Stellungnahmen der Fachstellen des Bundes und der Stadt nicht zu beanstanden.