Im Brief vom 24. Dezember 2004 finden sich jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür. Selbst wenn sie erfolgt sein sollte, könnte sie im vorliegenden Zusammenhang keine Rolle spielen, denn hier ist allein relevant, welche Abklärungen und Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung vom 5. Juni 2005 bezüglich der Vereinbarkeit des Baldachins mit den kommunalen Ästhetikbestimmungen und den Denkmalschutzvorschriften erfolgten und ob die Stimmberechtigten hinreichend informiert wurden oder sich hinreichend informieren konnten. Die Stimmberechtigten wurden in der Abstimmungsbotschaft über die Stellungnahmen der Fachinstanzen nicht orientiert.