Dabei hätten die Vertreter dieses Amtes festgehalten, den Vorbehalten gegen das Projekt sei dann nicht weiter Rechnung zu tragen, wenn sich die Stimmberechtigten der Stadt Bern zugunsten des Vorhabens entscheiden sollten. Es kann offen bleiben, ob das Bundesamt für Kultur diese Einschränkung tatsächlich gemacht hat oder nicht. Im Brief vom 24. Dezember 2004 finden sich jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür.