Bahnhofplatzes werde wesentlich durch das Gegenüber der zwei Baudenkmäler bestimmt. Diese Beziehung durchtrenne der Baldachin in seiner vorgesehenen Ausdehnung. Es sei deshalb der Auffassung, dass insbesondere im nördlichen Teil des Platzes auf die Überdachung zu verzichten sei. Die Beschwerdeführerin macht geltend, wie sich aus dem Schreiben ergebe, habe vorgängig eine Besprechung mit dem Bundesamt für Kultur stattgefunden. Dabei hätten die Vertreter dieses Amtes festgehalten, den Vorbehalten gegen das Projekt sei dann nicht weiter Rechnung zu tragen, wenn sich die Stimmberechtigten der Stadt Bern zugunsten des Vorhabens entscheiden sollten.