Die Denkmalpflegekommission der Stadt Bern nahm in der Folge an ihrer Sitzung vom 17. März 2004 zum Baldachin Stellung: Sie stellte fest, dass das vorgesehene Dach eine erhebliche Beeinträchtigung des Burgerspitals, vor allem aber der Heiliggeistkirche bedeute. Sie verlangte, dass das Projekt auch dem Bundesamt für Kultur zur Prüfung einzureichen sei. Dieses Amt äusserte sich am 24. Dezember 2004 wie folgt: Der Überdachung des Platzes könne es nicht zustimmen. Diese beeinträchtige das Ensemble von Heiliggeistkirche und Burgerspital. Die räumliche Qualität des 17