zur Frage, ob der Baldachin mit den Ästhetikbestimmungen und den Denkmalschutzvorschriften vereinbar ist oder nicht, angesehen werden. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihren Entscheid auf der Grundlage einer umfassenden Information treffen konnten. Umfassende und sachliche Information in Bezug auf die Rahmenbedingungen sowie über die positiven wie auch über die negativen Auswirkungen des Projekts sind notwendig. Solche Informationen haben vor allem die Behörden in den offiziellen Abstimmungsunterlagen zu liefern. Sie können kurz sein.