b) In der Lehre ist anerkannt, dass das Finanzreferendum die Funktion des so genannten Verwaltungsreferendums übernehmen kann. Das Verwaltungsreferendum ist das Recht eines politischen Staatsorgans, des Parlaments oder des Volks, mittels eines Mehrheitsbeschlusses über einen Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. dazu Alfred Kölz, Ausbau des Verwaltungsreferendums?, SJZ 1981, S. 53 ff., S. 55 f.).