räumlichen und konstruktiv-technischen Überlegungen. Der Erklärungswert dieser Argumentation ist mindestens gleich überzeugend wie diejenige des Gutachters. Dass diese Stellungnahme stärker aus der städtebaulichen Sicht argumentiert als der Gutachter, der vor allem denkmalpflegerische Aspekte betont, ist nicht zu beanstanden, denn beide Gesichtspunkte sind bei der Beurteilung des umstrittenen Projekts relevant (vgl. dazu E. 2 am Schluss und E. 3d zu Beginn). Als Zwischenergebnis ist deshalb festzuhalten: In Würdigung sowohl des Gutachtens wie auch der Stellungnahmen, die dazu abgegeben wurden, sprechen ungefähr gleich viele Argumente für wie gegen den Baldachin.