Denkmalpflegekommission respektierten jedoch den Volksentscheid zum Bau des Baldachins, weshalb für sie klar sei, dass nur noch Detailkorrekturen am Projekt vorgenommen werden könnten. – Nachdem der Baldachin im Norden soweit verkürzt worden war, dass er nicht mehr über die Nordfront der Heiliggeistkirche hinausragt, erklärte die Denkmalpflege am 9. März 2006, in Berücksichtigung des Volksentscheides akzeptiere sie das Projekt in dieser überarbeiteten Form.  Die durch das Tiefbauamt handelnde Stadt Bern holte die zwei folgenden Meinungsäus  serungen ein und stellte den Antrag, nicht auf das Gutachten von Herrn E._