 Die Denkmalpflege des Kantons Bern äusserte sich wie folgt: Der Gutachter prüfe die Verträglichkeit des voluminösen Bauwerks mit dem Bahnhofplatz, dessen heutige Raumform richtigerweise als historisch gesetzt bezeichnet werde, und mit den zwei seit 100 Jahren unter kantonalem Schutz stehenden Bauwerken von nationaler Bedeutung, der Heiliggeistkirche und dem Burgerspital. Er stelle fest, dass das neue Bauwerk sowohl den städtischen Raum wie auch die beiden Einzelbauwerke beeinträchtige. Die Denkmalpflege habe dem Gutachten nichts beizuführen.  Die Denkmalpflege der Stadt Bern nahm wie folgt Stellung: