Zusammenfassend ist festzuhalten: Der Gutachter erachtet es als richtig, den Bahnhofplatz entsprechend seinen Funktionen als Verkehrsfläche neu zu ordnen, ihm eine neue Gestalt als Fläche zu geben und diese Gestalt auch dreidimensional zu interpretieren und zu unterstreichen. Die dreidimensionale räumliche Gestaltung kann im Interesse eines klimatischen Schutzes der Fussgängerbewegungen auch in Form einer Bedachung erfolgen. Dabei ist aber eine dialogische Rücksichtnahme unentbehrlich. Die Neugestaltung des Platzes und seiner allfälligen Überdachung hat mit ihren Elementen auf die architektonische Sprache der Umgebung und die umliegenden Baudenkmäler zu antworten.