Kommunaler Schutz: Nach Art. 127 Abs. 1 BO können die in das kommunale Inventar aufgenommenen Gebäude und Gebäudegruppen der oberen Altstadt ganz oder teilweise den Schutzbestimmungen für die untere Altstadt nach Art. 128 bis 130 BO unterstellt werden. Sowohl die Heiliggeistkirche wie das Burgerspital sind als ganzes Gebäude geschützt und jenen Schutzbestimmungen unterstellt worden (Inventar der oberen Altstadt 1985, Überarbeitung Juni 1994, S. 89 und 320). Das heisst, das historische Stadtbild und damit auch das Burgerspital und die Heiliggeistkirche mit ihrer Umgebung sind in ihrer