_, auf der sich die Heiliggeistkirche befindet. Sie ist deshalb durch das Bauvorhaben unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen (Art. 35 Abs. 2 Bst. a BauG; vgl. auch Art. 38 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über die Denkmalpflege vom 8. September 1999, Denkmalpflegegesetz, DPG; BSG 426.41). Die Beschwerdegegnerin 2 bringt vor, sie sei in ihren eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen. Sie begründet diese Betroffenheit mit folgenden Argumenten: Sie sei eine 5