Gegen den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalters von Bern vom 10. April 2006 ist eine weitere Beschwerde eingereicht worden. Die Beschwerdeführenden rügen darin indessen nicht den Baldachin, sondern die Erschliessungsanlagen in der Schwanengasse. II. Erwägungen 1. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) prüft die Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen.