Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) leitet, edierte bei der Stadt Bern und beim Bundesamt für Kultur Akten betreffend die Altstadt von Bern als „World Heritage“ der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO), ersuchte die Stadt Bern und den Regierungsstatthalter um die Zustellung weiterer Akten betreffend den Baldachin und räumte beiden Behörden die Gelegenheit ein, Aussagen in ihren Rechtsschriften genauer zu begründen und zu belegen. Die Kirchgemeinde D.________ wurde zudem ersucht, ihre Beschwerdelegitimation zu begründen.