Der Regierungsstatthalter von Bern fällte den Gesamtbauentscheid am 10. April 2006. Er erteilte für das Vorhaben die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung nach Art. 28 BauG (Ziffer 1.1. und 1.3). Für den Baldachin in der heutigen Form erteilte er – mit Ausnahme der für die Befestigung der Fahrleitungen erforderlichen Stützen und Aufhängevorrichtungen – den Bauabschlag (Ziffern 1.2). Er kam zusammenfassend zu folgendem Schluss: