Der Regierungsstatthalter beauftragte Herrn Professor E.________ ein Gutachten abzufassen bezüglich der Einfügung des Baldachins in das bestehende Ortsbild, insbesondere bezüglich der Heiliggeistkirche und des Burgerspitals. Die Parteien konnten sich zu diesem Gutachten äussern. Anschliessend beantwortete der Gutachter ergänzende Fragen. Am 29. März 2006 nahm das Bauinspektorat der Stadt Bern abschliessend Stellung und beantragte dem Regierungsstatthalter, die eingereichten Einsprachen abzuweisen und für das Bauvorhaben unter Vorbehalt bestimmter Bedingungen und Auflagen eine Ausnahmebewilligung nach Art.