1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Baubewilligung der Stadt Langenthal vom 3. April 2006 wird bestätigt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'600.-- werden den Beschwerdeführern zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung