b) Den Dienstbarkeitsvertrag «gefertigt den 6. September und eingeschrieben den 1. Novemb. beides 1877» schlossen P.________, Q.________, R.________ und S.________. P.________ war Eigentümer der Besitzung im Winkel (Parzellen Nrn. G.________ und H.________, heute im Eigentum der Beschwerdeführer) und eines Fussweges von seiner Besitzung bis zum O.________ (heute keine selbständige Parzelle). Dieser Weg war ehemals Garten und verlief nördlich von Magazin und Holzhaus des Q.________ und südlich vom Hausplatz und Hofraum des S.________.