3. Der Beschwerdegegner reichte mit der Beschwerdeantwort eine Kopie des Dienstbarkeitsvertrages aus dem Jahr 1877 ein. Dieser Vertrag ist in alter deutscher Schreibschrift abgefasst. Das Rechtsamt beauftragte einen Gutachter, den Vertrag in die heute aktuelle Schrift zu transkribieren. Die Transkription ging am 28. September 2006 beim Rechtsamt ein, worauf die am Verfahren Beteiligten mit Verfügung vom 16. Oktober 2006 Gelegenheit erhielten, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Auf ihre Stellungnahme wird - soweit nötig - in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen