betreffend die Verfügung der Stadt Langenthal vom 3. April 2006 (Baugesuch Nr. 113- 2005; Garage) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer der Parzelle Nr. E.________ mit dem Gebäude F.________gasse 17 in Langenthal. Die Südostseite des Gebäudes F.________gasse 17 steht direkt an der Grenze zur benachbarten Parzelle Nr. 2 G.________ der Beschwerdeführer. Der Beschwerdegegner verfügt über ein Wegrecht zu Lasten der Parzelle Nr. G.________. Dieses Wegrecht stützt sich auf einen Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahr 1877.