Diese Personen verursachen jedoch Verkehrslärm, weil sie die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner besuchen und nicht weil sie im Restaurant einkehren. Der Lärm, der möglicherweise durch die Bewirtung dieser Gäste während der Öffnungszeit auf der Terrasse entsteht, ist vernachlässigbar und hält sich im Rahmen dessen, was quartierüblich ist. Dasselbe gilt für die Lärmimmissionen, die diejenigen Personen bewirken, die nicht bereits wegen einer Bewohnerin oder eines Bewohners des Heimes das Restaurant besuchen. Weil die Parkierungsmöglichkeiten sehr beschränkt sind, werden sich die Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner kaum mit dem Auto zum Restaurant begeben.