aussenstehenden Personen. Und da sie wegen ihres Alters und ihrer physischen Konstitution das Heim nur schwer oder gar nicht verlassen können, ist es zweckmässig, das Haus der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. An diesem hauptsächlichen, zonenkonformen Zweck des Vorhabens ändert nichts, dass auch Spaziergänger und Ausflügler, die möglicherweise nicht im Quartier selber wohnen, angesprochen werden. Wegen den wenigen Wanderern, die auch einkehren werden, lässt sich nicht sagen, das Vorhaben sei deshalb zonenfremd. Angesichts der beschränkten Öffnungszeit und des beschränkten Angebots werden kaum quartierfremde Personen nur gerade wegen des Restaurants anreisen.