c) Die Beschwerdegegnerin plant einen öffentlichen Restaurantbetrieb, der jedoch auch Teil des Betagten- und Pflegeheims „F.________“ bilden wird. Er soll nicht nur den Heimbewohnern und ihren Angehörigen, sondern auch den Spaziergängern, Ausflüglern, Nachbarn und der Dorfbevölkerung offen stehen. Dadurch soll Leben und Abwechslung in den Alltag der Heimbewohnerinnen und -bewohner gebracht und die Möglichkeit zu Kontakten und Gesprächen mit Aussenstehenden geboten werden. Das Restaurant wird im bestehenden Speisesaal (22 Plätze) und auf der Terrasse (10 Plätze) betrieben und soll täglich von 13.30 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.