Der Regierungsstatthalter von Thun ist in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 5. April 2006 der Ansicht, dass der Gesamtbauentscheid alle öffentlichrechtlichen Vorschriften einhalte. Auch die Gemeinde Sigriswil ist der Auffassung, aufgrund der Beschwerde würden keine neuen Erkenntnisse gewonnen, die eine andere Beurteilung rechtfertige. Die Beschwerdegegnerin hat sich nicht vernehmen lassen. 3 II. Erwägungen 1. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) prüft die Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen.