2. Frau A.________ führt mit Eingabe vom 31. März 2006 Beschwerde und beantragt, der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Thun vom 1. März 2006 sei aufzuheben und das Gesuch zum Errichten und Betreiben eines öffentlichen Restaurantbetriebs sowie das Gesuch für eine Betriebsbewilligung nach Art. 6 Abs. 2 Bst. A GGG seien abzuweisen. Sie macht im Wesentlichen geltend, der Betrieb sei nicht zonenkonform und es seien zu wenig Parkplätze vorhanden.