betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalters von Thun vom 1. März 2006 (bbew 48/2005; Gastgewerbebetrieb, Parkplätze) I. Sachverhalt 1. Die C.________ reichte am 13. April 2005 ein Baugesuch ein für das Einrichten und Betreiben eines öffentliches Restaurantbetriebes im Gebäude D.________strasse 72c, Parzelle Gbbl. Nr. E.________, in G.________, Gemeinde Sigriswil. Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone W1. Dem Baugesuch lag ein Betriebskonzept bei. Der Restaurantbetrieb 2