7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV, BSG 721.1) 6 Fachbericht vom 2. März 2007 ebenfalls zum Schluss, dass die massgebenden Gebäudehöhen eingehalten werden. 4. Zusammenfassung Zusammenfassend folgt, dass es sich beim Bauvorhaben um einen bewohnten Anbau handelt, der den reglementarischen kleinen Grenzabstand zur Nachbarparzelle Krattigen Gbbl. Nr. F.________ verletzt. Das Bauvorhaben ist somit nicht bewilligungsfähig und das Baugesuch ist abzuweisen (Bauabschlag). Die Beschwerde wird gutgeheissen und die vorinstanzliche Baubewilligung wird aufgehoben. 5. Kosten