Für die Beurteilung der Frage, ob das Bauvorhaben den Grenzabstand einhält, ist somit zu prüfen, ob es sich beim geplanten Anbau um einen bewohnten oder unbewohnten Gebäudeteil handelt. Dabei ist nicht nur auf die in den Baugesuchsunterlagen angegebene Zweckbestimmung abzustellen, sondern es muss insbesondere auch geprüft werden, welche Nutzung aufgrund der gewählten Ausgestaltung der Baute objektiv möglich ist6.