b) In seinem Fachbericht vom 2. März 2007 hält das AGR fest, dass die Baugesuchspläne den Anforderungen von Art. 12 ff. BewD4 nicht vollumfänglich entsprechen würden. Die Breite des Anbaus sei im Situationsplan nicht vermasst und die Zufahrt zum Autounterstand sei nicht eingetragen. In den Grundrissplänen des Unter- und Erdgeschosses seien die Boden- und Fensterflächen des Autounterstands und des Einstellraums nicht in Quadratmeter angegeben. Auch sei der Anschluss des geplanten Anbaus an das bestehende Wohngebäude nur unvollständig dargestellt; insbesondere sei nicht ersichtlich, ob ein Durchgang zum Hauptgebäude bestehe.