4. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Es holte beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Bauen, einen baupolizeilichen Fachbericht ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, zum Fachbericht des AGR Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Der Beschwerdegegner reichte daraufhin verbesserte Baugesuchspläne ein und teilte gleichzeitig mit, er halte an seinem Bauvorhaben fest.