Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Krattigen beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Sie weist darauf hin, dass die Baugesuchspläne den minimalen Anforderungen von Art. 10 ff. BewD1 genügten. Das Bauvorhaben halte die Gebäudehöhe und die Grenzabstände ein.