1. Am 14. Juli 2006 stellte der Beschwerdegegner ein Baugesuch für den Anbau eines Einstellraums und eines Autounterstands an die Ostfassade des bestehenden Gebäudes D.________ Nr. 64 auf Parzelle Krattigen Gbbl. Nr. E.________ in der Wohnzone W 2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit 2 Bauentscheid vom 9. November 2006 bewilligte die Baukommission Krattigen das Bauvorhaben.