Bisher bestehen in der Kernzone (wie in der ganzen Gemeinde Lotzwil) keine generellen Überzeitbewilligungen. Eine generelle Überzeit entspricht somit nicht der herkömmlichen Eigenart und Struktur und dem Dorfcharakter in der Kernzone. Eine generelle Überzeit ist nicht mehr dem stillen Gewerbe zuzuordnen und ist nicht vereinbar mit der angestammten Nutzung in der Kernzone. Die Auffassung der Gemeinde und des Regierungsstatthalters ist rechtlich vertretbar.