a) Die Gemeinde und der Regierungsstatthalter argumentieren, durch eine generelle Überzeitbewilligung entstehe eine neue Gewerbeart, die nicht einem stillen Gewerbe oder einem herkömmlichen Gastwirtschaftsbetrieb entspreche. Die angestammten Gastwirtschaften in der Kernzone würden in der herkömmlichen Weise zur ordentlichen Polizeistunde schliessen. Eine generelle Überzeit sei nicht als traditionell und nicht als herkömmlich, sondern als unüblich zu bezeichnen. Eine generelle Überzeit sei in der Kernzone nicht zonenkonform.