3. Der Gastgewerbebetrieb F.________ befindet sich in der Kernzone gemäss Art. 31 GBR3. Diese Bestimmung lautet wie folgt: 1 Die Kernzone umfasst die Gebiete besonders intensiver Nutzung im Ortskern mit dem Ziel, diese in ihrer herkömmlichen Eigenart und Struktur und ihrem Dorfcharakter zu erhalten und zu pflegen. 2 Die Kernzone ist eine gemischte Zone für Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude, stille Gewerbe,