3. Die F.________ GmbH reichte am 24. April 2006 ein Baugesuch ein für eine generelle Überzeit von täglich bis 03:30 Uhr im F.________. Gegen das Vorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegner Einsprache. Die Gemeinde beantragte in ihrer Stellungnahme vom 5. Juli 2006 die Abweisung des Gesuchs um generelle Überzeit. Mit "Gesamtentscheid" vom 10. August 2006 erteilte der Regierungsstatthalter den Bauabschlag.