2. Die Verfahrenskosten von Fr. 3'712.- für den vorliegenden Beschwerdeentscheid werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 18'179.- werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Thun zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von Fr. 6'034.35 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) zu ersetzen. IV. Eröffnung