Die BVE geht jedoch - in Übereinstimmung mit der OLK - davon aus, dass die gute Gesamtwirkung eine Bezugnahme auf die gesamte Umgebung und nicht nur auf einzelne Objekte in der unmittelbaren Nachbarschaft verlangt. Die Ausführungen der OLK überzeugen auch in diesem Zusammenhang die BVE. Standort 9