e) Die Beurteilungen des FBA und der OLK decken sich teilweise. Beide Fachbehörden anerkennen die Aufteilung in zwei Baukörper und den dadurch entstehenden Innenhof. Die OLK hat die anwendbaren Kriterien aber umfassender geprüft und kommt gestützt darauf zu einem negativen Ergebnis. Der FBA hat sich bei seiner Beurteilung vor allem auf die Gestaltung des Bauprojekts an sich und dessen unmittelbare Umgebung konzentriert und das Vorhaben zu engräumig betrachtet. Die BVE geht jedoch - in Übereinstimmung mit der OLK - davon aus, dass die gute Gesamtwirkung eine Bezugnahme auf die gesamte Umgebung und nicht nur auf einzelne Objekte in der unmittelbaren Nachbarschaft verlangt.