Die Attikawohnung auf dem Längsbau sei zurückversetzt worden. Dadurch sei der Längsbau als zwei- und nicht als dreigeschossiges Gebäude lesbar. Der FBA habe die Abgrabungen im Gelände anhand von Plänen und Modellen 6 BVR 2002 S. 68; mit Hinweisen; VGE 21806 vom 27. Mai 2004. 8 ohne Höhenkurven beurteilt und als erträglich befunden. Die im Gelände selber sichtbare Abgrabung erschrecke jetzt ein wenig.