c) Der FBA ist die gemeindeinterne Fachbehörde für Baugestaltung. Er hat sich während des Baubewilligungsverfahrens eingehend mit dem Bauprojekt auseinandergesetzt und anlässlich des Augenscheins seinen Standpunkt dargelegt. Der FBA weist darauf hin, dass das Projekt mit der Schrägstellung des Längsbaus auf den Hangverlauf regiere. Dadurch werde der natürliche Verlauf des Hangs durch das schmale Gebäude sanft aufgenommen. Das Projekt erscheine jetzt weicher, weniger linear und weniger monumental. Durch die Aufteilung des Bauvorhabens in zwei Gebäude entstehe eine gefällige Hofsituation. Die Attikawohnung auf dem Längsbau sei zurückversetzt worden.