Bauernhaus stark beeinträchtige. Zwar sei die Aufteilung des Raumprogramms in zwei Baukörper begrüssenswert. Dadurch werde der vorherrschenden morphologischen Struktur Rechnung getragen. Ausserdem erscheine der grosse Baukörper, obwohl er über maximale Abmessungen im Gebiet verfüge, angesichts der grossen Abstände zur Hauptstrasse wie aber auch zu den schützenswerten Objekten als vertretbar. Die Anordnung des vorgesehenen Längsbaus reagiere aber zu wenig auf seinen empfindlichen Standort in der direkten Nachbarschaft zum Bauernhaus. Das Ausdrehen des kleinen Baukörpers in eine parallele Lage zum Bauernhaus führe zu einem unverständlichen Bezug des Baukörpers zum Schutzobjekt.