c) Die OLK kommt in ihrem Bericht vom 14. November 2006 zum Schluss, dass die Realisierung des vorgesehenen Projekts keine wesentliche Beeinträchtigung für die schützenswerte Villa darstelle. Sie führt jedoch aus, dass das Bauprojekt das Schutzobjekt 4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Auflage, Band I, Bern 2007, Art. 10a-f N. 7 5